Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat noch weit mehr Weichen gestellt, um die Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau optimal zu gestalten. Ein wichtiger Meilenstein war hierbei die Veröffentlichung des Erlasses zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien am 28. Dezember 2022.
Dieser Windenergie-Erlass ermöglicht weitreichende Erleichterungen, insbesondere beim Ausbau der Windenergie im Wald. So stehen Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung.
Ein weiterer wichtiger Schritt war die Unterzeichnung der „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in NRW“ im Februar 2023.
Diese „Regionale-Initiative Wind“ fördert die enge Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierungen, Kreisen und kreisfreien Städten, um Genehmigungsverfahren zu optimieren und zu beschleunigen. So erklärt sich auch der genannte Anstieg der Anzahl genehmigter Windkraftanlagen in NRW.
In diesem Rahmen wurde eine neue Planungshilfe für Kommunen vorgelegt, die Städte und Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen unterstützt. Diese Hilfe beantwortet planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen und erläutert das neue Instrument der Positivplanung. Sie legt den Fokus auf die gezielte Ausweisung von Flächen, die ausdrücklich für den Bau von Windenergieanlagen in NRW genutzt werden sollen.
Anstatt also Gebiete zu definieren, in denen Windkraft ausgeschlossen ist, ermöglicht die Positivplanung eine proaktive Flächenauswahl. Kommunen können so im Vorfeld festlegen, wo Windenergieprojekte realisiert werden können, was Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht. Die Einrichtung der Regional-Initiativen Wind (RIW) trägt außerdem dazu bei, die Fachkompetenz in den Genehmigungsbehörden zu stärken und Verfahren zusätzlich zu optimieren.
Eingeschränkt bzw. gelenkt wird der Ausbau derzeit durch § 36a LPlG. Dieses zeitlich begrenzte Instrument beschränkt den Windenergieausbau außerhalb von bestehenden oder geplanten Windenergiebereichen.
Auch mit dem Faktor Digitalisierung lassen sich Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigen. Das Artenschutzfachbeitrag-Tool (AFB-Tool) aus NRW etwa automatisiert behördliche Prüfungen für Windenergieanlagen, in dem ein Artenschutzfachbeitrag per Knopfdruck erstellt werden kann.
Für Projektentwickler bietet NRW somit attraktive Rahmenbedingungen: ausgezeichnete Windverhältnisse, klare rechtliche Vorgaben und effizientere Genehmigungsverfahren.
Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist grundsätzlich positiv, wie aus einer bundesweit durchgeführten Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land hervorgeht. 70 Prozent der Befragten betrachten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie an Land im Rahmen der Energiewende als „wichtig“ oder „sehr wichtig“.
Besonders positiv ist die Einstellung derjenigen, die bereits Erfahrungen mit Windenergieanlagen in ihrem Wohnumfeld haben: 73 Prozent dieser Gruppe sind mit den bestehenden Anlagen einverstanden. Beide Zustimmungswerte fallen etwas geringer aus als in früheren Jahren.
Die NRW-Landesregierung möchte die Akzeptanz aufrechterhalten und hat mit dem Bürgerenergiegesetz (BürgEnG) einen innovativen Ansatz gewählt, um die lokale Beteiligung an Windenergieprojekten zu fördern. Betreiber von Windenergievorhaben müssen demnach Anwohnern und Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Anlage Beteiligungsmodelle anbieten.
Dies kann eine finanzielle Beteiligung an der Projektgesellschaft oder vergünstigte lokale Stromtarife umfassen. Obendrein informiert eine neue „Transparenzplattform NRW“ die Bürger über beteiligungsberechtigte Windenergie-Projekte, was zu mehr Akzeptanz beiträgt.