Die Landesregierung Sachsen-Anhalt setzt auf einen klaren energiepolitischen Kurs und hat mehrere Instrumente etabliert, die Projektentwicklern günstige Bedingungen bieten. Anders als viele andere Bundesländer verzichtet Sachsen-Anhalt auf pauschale Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden. Die Planungshoheit liegt bei den Regionalen Planungsgemeinschaften – das kann die Ausweisung neuer Vorranggebiete erleichtern.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet Sachsen-Anhalt, mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die Raumordnung des Landes wurde bereits angepasst, neue Vorranggebiete sind in Planung. Ziel ist es, die Flächenziele bis 2032 vollständig zu erfüllen, was eine erhebliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Ausbaupfad darstellt.
Für die kommunale Beteiligung gilt in Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien: Es sieht für Windenergieanlagen eine Beteiligung von 0,3 Cent pro erzeugter kWh, mindestens jedoch 5.500 Euro je Megawatt Nennleistung vor. Diese kalkulierbaren Abgaben lassen sich frühzeitig in die Projektkalkulation integrieren und stärken die lokale Akzeptanz, da sie der jeweiligen Kommune zugutekommen.
Sachsen-Anhalt verfügt über ein erhebliches Repowering-Potenzial: Viele der bestehenden Windenergieanlagen – insbesondere in der Altmark und der Region Magdeburg – sind technisch veraltet und können durch moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Das Repowering, in Sachsen-Anhalts Landesentwicklungsgesetz und in der Landesbauverordnung privilegiert, erlaubt eine deutliche Steigerung der Energieausbeute pro Standort ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme – ein erheblicher Planungsvorteil.
Darüber hinaus erschließt das Land bisher ungenutzte Potenziale: Vielversprechend ist insbesondere die geplante Nutzung von Waldflächen auf sogenannten Kalamitätsflächen – also Bereichen, die durch Schädlingsbefall oder Sturm vorgeschädigt sind und für die die Landesregierung eine Öffnung für Windenergie anstrebt. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehen etablierte Pooling-Modelle, die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer gemeinschaftlich in die Flächensicherung einbeziehen.
Die gesellschaftliche Akzeptanz für Windenergie liegt in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten ostdeutschen Bundesländern – bei rund 70 Prozent. Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz setzt dabei auf frühe Einbindung der Kommunen als strukturellen Rahmen. Für Projektentwickler entsteht so ein Umfeld, das kooperative Ansätze in der Projektentwicklung begünstigt.